Fragen und Antworten

Wie kann ich mich auf das erste Gespräch vorbereitens

Als Ihr Anwalt bin ich Ihr unabhängiger Interessenvertreter und Berater. Meine Mitarbeiter und ich sind zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Sie können also völlig offen reden und alle Probleme zur Sprache bringen.

Bereiten Sie sich auf das erste Gespräch vor. So fällt es erfahrungsgemäß leichter, das eigene Anliegen zu veranschaulichen:

  1. Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten.
  2. Bringen Sie alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten, wie zum Beispiel den Arbeitsvertrag, die Abmahnung oder den Mietvertrag.
    Von Bedeutung ist auch der möglicherweise bereits geführte Schriftverkehr.
  3. Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen und welche Sie Ihrem Anwalt überlassen wollen.
  4. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen empfiehlt es sich bereits im Vorfeld eine Deckungszusage einzuholen. Mit der Sachbearbeitung kann dann umgehend begonnen werden.


Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.

Dies gilt nicht nur für den Streitfall. Ganz gleich, ob ein Streit durch gütliche Einigung oder erst vor Gericht aus dem Wege geräumt werden kann:
Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen – das ist zugleich mein Erfolg als Ihr Anwalt! Und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.


Keine Angst vorm Anwalt!

Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Gerichtsgebühren und Anwaltskosten bemessen sich größtenteils nach gesetzlichen Vorgaben anhand des Streitwertes und sind daher auch in Vorfeld schon recht genau bestimmbar.
In Beratungsangelegenheiten besteht zudem die Möglichkeit eine interessen-gerechte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Gerne informiere ich Sie auch zu der Frage, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.


Wann zum Anwalt?

Ganz klar: So früh wie möglich! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen. Vorsorge ist besser als streiten!


Was kann mein Anwalt für mich tun?

Bevor ich nach außen hin Ihre Interessen vertrete, werde ich zusammen mit Ihnen Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern, den Umfang meiner Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren.


Womit zum Anwalt?

Als Ihr Anwalt kann ich Sie immer dann unterstützen, wenn es um die Wahrung Ihrer Rechte und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht.
Dabei stehe ich Ihnen nicht nur vor Gericht zur Seite. Bereits bei dem Abschluss von Verträgen kann eine frühe Beratung spätere Unsicherheiten verhindern und Streitigkeiten vorbeugen. Bei Verträgen und Vereinbarungen aller Art: durch Erfahrung und Fachwissen kann ich Sie auf Fehler aufmerksam machen und das Vertragswerk optimal auf Ihre Erfordernisse ausrichten.

Gerne unterstütze ich Sie auch im Verwaltungsverfahren. Dies umfasst die Beratung bei einer Antragstellung das Verfassen eines Widerspruches sowie die Vertretung im Gerichtsverfahren.

Natürlich kann ich auch Ihre Interessen in Straf- und Bußgeldverfahren wahrnehmen und insoweit alles Erforderliche veranlassen um einen für Sie günstigen Verfahrensausgang herbeizuführen.


Rechtsgebiete

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Zivilrecht

Beratung bei der Vertragsgestaltung und Hilfe bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen im privaten Rechtsverkehr wie z.B. Kaufrecht, Mängelgewährleistung, Mietrecht, Reiserecht, Abwicklung von Unfallschäden.

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Strafrecht

- Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen
- Einspruch im Strafbefehlsverfahren
- Privat- und Nebenklageverfahren

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Verwaltungsrecht

Beratung und Vertretung bei Konflikten mit Ämtern und Behörden wie z.B. fehlerhafte Gebühren- oder Leistungsbescheide, abgelehnte Anträge

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Inkasso

Auf Gläubigerseite
- Geltendmachung von Forderungen,
- Effektives Betreiben der Zwangsvollstreckung
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Auf Schuldnerseite
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Schutzmaßnahmen in der Zwangsvollstreckung

Wir begleiten Sie in jedem Fall.

DAV Ausbildung Kammer